Das Kollegium
Die Lehrer der Realschule plus Rheinhessische Schweiz

Kontakt

Realschule plus Rheinhessische Schweiz Wöllstein
Schulrat-Spang-Straße 7-9
55597 Wöllstein

E-Mail:
info@realschuleplus-woellstein.de

Telefon: 06703.9304-0

Fax: 06703.930410 

Unterrichtszeiten

1. Stunde: 07.30 - 08.15 Uhr

2. Stunde: 08.15 - 09.00 Uhr

3. Stunde: 09.20 - 10.05 Uhr

4. Stunde: 10.05 - 10.50 Uhr

5. Stunde: 11.10 - 11.55 Uhr

6. Stunde: 11.55 - 12.40 Uhr

7. Stunde: 13.25 - 14.25 Uhr

8. Stunde: 14.40 - 15.40 Uhr

Fahrtenkonzept

der Realschule plus Rheinhessische Schweiz Wöllstein

 


Präambel

•    Schulfahrten sind ein wichtiger Bestandteil des Konzeptes der Realschule plus Rheinhessische Schweiz Wöllstein.
•    Entsprechend unseres Leitbildes fördern sie die Gemeinschaft und das Sozialverhalten in außerschulischer Atmosphäre.
•    Da Schulfahrten keine Urlaubsreisen und keine Freizeiten sind, beinhalten sie in Vorbereitung und Durchführung einen Bildungsschwerpunkt aus den Bereichen Kultur, Kunst oder Sport.
•    Die Teilnahme an den Klassenfahrten ist für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Aus Gründen der Gleichbehandlung  werden Klassenfahrten auf Stufenebene durchgeführt. Hier erfolgt auch eine Einigung bezüglich Dauer und vergleichbarer Reiseziele. Beschluss und Planung  der Fahrten erfolgen durch Schüler, Lehrer und Eltern.


Konzept

Ziel:
Alle Schülerinnen und Schüler sollen im Laufe ihres Schulbesuchs der Realschule plus Rheinhessische Schweiz zwei (bis Klasse 9) bzw. drei (bis Kl. 10) Schulfahrten mitmachen können, welche in den Klassenstufen 5/6, 9 & 10 stattfinden sollten.


Grundsätze

-> Gleichbehandlung aller Klassen einer Stufe (alle oder keine)
-> Ziele der Fahrten: keine Großstädte
-> Preisobergrenze nicht fest sondern verhältnismäßig  
-> Gemeinsame Planung (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrer)
-> Verpflichtende Schulveranstaltung für alle Schülerinnen und Schüler
     -> nur in Ausnahmefällen befreibar
     -> Rücksprache & Zustimmung der Schul- &  Klassenleitung
     -> für diese Schülerinnen und Schüler besteht in dieser Zeit Schulpflicht.

 

Klassenstufe 5

•    -> 3 Tage im Schullandheim als Integrationsfahrt
•    -> festes Ziel mit geringerem Planungsaufwand
•    -> Schuljahresende Klasse 5 oder Schuljahresbeginn Klasse 6

 

Klassenstufe 7/8

•    -> in Absprache mit Stufe und Klassenlehrern!

 

Klassenstufe 9

•    -> keine Abschlussfahrt!
•    -> zu Beginn des Schuljahres (bis Herbstferien)
•    -> 3-5 Tage

 
Klassenstufe 10

•    -> Integrationsfahrt
•    -> festes Ziel mit geringerem Planungsaufwand
•    -> Aufgreifen  unterrichtlicher Schwerpunkte (Geschichte, Kunst,  Sozialkunde etc.)
•    -> 3-5 Tage

 
Bonusfahrt

z.B. Berlin

Klassenstufen 7-10

•    -> Schülerinnen und Schüler, die sich für die Schulgemeinschaft langjährig engagiert haben
•    -> 3-5 Tage, davon 1-3 Schultage, Rest Freizeit
•    -> alle zwei Jahre im Mai (Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam)

 

Englandfahrt

Great Barford - Wöllstein

Klassenstufen 8-10

•    -> Schülerinnen und Schüler, die sich für die Schulgemeinschaft langjährig engagiert haben
•    -> Schülerinnen und Schüler, denen die Möglichkeit gegeben werden soll, die Fremdsprache im Ausland anzuwenden
•    -> 3-5 Tage, davon 1-3 Schultage, Rest Freizeit
•    -> alle zwei Jahre im Mai/Juni
•    -> in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde Wöllstein


Leitung

•    verantwortliche Lehrkraft
•    i.d.R. Klassenleitung, ggf. Fachlehrer
•    Bonusfahrten (SV-Lehrer)
•    Bereitschaft die Verantwortung zu übernehmen
•    Vertrauen in die Lerngruppe
•    klare Regeln und Anordnungen
•    Planung mittels Checkliste


Erziehungsberechtigte

•    haben Vertrauen zur verantwortlichen Lehrkraft,
•    erachten Fahrziel als sinnvoll,
•    akzeptieren bestehende Regeln und Anordnungen und tragen Konsequenzen mit.


Aufsicht

–    kontinuierlich
–    präventiv
–    aktiv
–    zumutbar!
–    keine „Rund um die Uhr–Kontrolle“
–    angepasst an die Klassenstufe

Ausschluss

•    Ausschluss von der Klassenfahrt
     –    Präventiver Ausschluss wegen erheblichen,  wiederholten Fehlverhaltens  in der Schule, das zur berechtigten Sorge Anlass gibt, dass der Schüler/die Schülerin den Erfolg der Fahrt konkret gefährdet.
     –    Elterngespräch
     –    Beschluss durch die Klassenkonferenz
•    Ausschluss während der Fahrt bei Nichteinhalten von  vereinbarten Regeln
     –    Information und Unterschrift der Eltern hinsichtlich Kostenübernahme